Allgemeine Geschäftsbedingungen
für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen der Fa. Reifen Paulus.

Allgemeine Bestimmungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende
Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich,
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Halten wir schriftlich und verbindlich vereinbarte
Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom
Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt
zurückzuführen ist.
Wird Ware auf Verlangen des Kunden versandt, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die
Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.
3. Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen
Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt,
Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise
oder Lohnkostenerhöhungen ergeben.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag
der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich
um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht,
wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug in bar
fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen, nehmen wir sie
herein, geschieht das nur erfüllungshalber.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei
nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.
Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit
es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung
vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche,
auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind.
Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag,
soweit es sich um Verträge mit Unternehmern handelt, bei Geschäften mit Verbrauchern gilt
die Rücknahme als Rücktritt vom Vertrag.
Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen:
Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang
berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung
der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt
unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung
mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung
widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns
erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste
vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres
Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus
unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres
Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir
berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu
nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem
Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware
ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt,
bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware
erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Gewährleistung - Sachmängelhaftung
Im Rahmen der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten wir Gewähr für Sachmängel
- auf die Dauer von zwei Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)
- auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und Lkw-Reifen
- auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware ausser Reifen.
Die Gewährleistungsfristen berechnen sich jeweils ab Auslieferung der Ware an unseren
Kunden.
Ein Reifen, für den Gewährleistung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig
ausgefüllten Reklamationsformular übergeben oder übersandt werden, um uns die Überprüfung
der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Reifeneinlagerung ist ein besonderer Service für unsere Kunden. Wir sind berechtigt, jeder Zeit das Entfernen der eingelagerten Reifen oder Räder des Kunden mit einer Frist von 5 Werktagen zu verlangen. Die Einlagerung von Reifen oder Rädern erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.

Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf
unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach
Zugang der Ablehnung verlangt.
Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.
Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt die Rügefrist für offenkundige Mängel 6 Monate, für
nicht offenkundige Mängel 2 Jahre ab Lieferung.
Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach
Lieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel spätestens
6 Monate ab Lieferung.
Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen uns
ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf
Nacherfüllung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir
das Recht, zwischen Nacherfüllung oder Ersatzlieferung zu wählen.
Sollten zwei Versuche der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde
das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen
des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten
Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde
hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.
Gewährleistungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen
oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet
wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte
Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht
worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch
Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten
Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere
Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt
wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften
Felge montiert werden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanischer Verletzung schadhaft geworden oder
Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke
nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese
Notwendigkeit hingewiesen, i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert
wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße
Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei
Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring
(Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.
Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung
entstehenden Aufwendungen.
Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch
die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk
e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem
Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung
der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens
ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig,
wenn bereits der Rechtsweg bestritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während
des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren
Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.
7. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben
wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes
Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.
Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.
Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren
typischen Schaden.
Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen Schäden.
Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen
des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen werden.
8. Allgemeine Regelungen
Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser
Firmensitz in 54668 Echternacherbrück, Gerichtsstand Bitburg.
Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.